Brutto-Netto Rechner

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Wie viel Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer (ESt) müssen Sie bei einem gegebenen Bruttoeinkommen zahlen?

Brutto-Netto Rechner

Wird benötigt für die Berechnung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung sowie ggf der Kirchensteuer

Relevant für Kinderzu- und abschläge in der Pflegeversicherung

Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren

Beitragsreduktion in der Pflegeversicherung ab dem 2. Kind unter 25 Jahren

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5%

Erläuterung

Bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben ist zu beachten, dass nur Einkommen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen wird. Diese liegt bei Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 96.600€ im Jahr und bei der Kranken- und Pflegeversicherung bei 66.150€ im Jahr.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist abhängig von Ihrem Alter, der Anzahl Ihrer Kinder unter 25 Jahren sowie ob Sie in Sachsen leben.

Sozialversicherungsbeiträge
Jahr Monat
Bruttoeinkommen
Beiträge zu Sozialversicherungen
Rentenversicherung % -
Arbeitslosenversicherung % -
Krankenversicherung % -
Pflegeversicherung % -

Die Berechnung der Einkommensteuer ist stark vereinfacht. Unter anderem wird angenommen, dass Sie keine weiteren einkommensteuerpflichtigen Einkünfte haben. Es werden zudem nur die Arbeitnehmerpauschale als Werbungskosten abgezogen. Insbesondere durch die Pendlerpauschale können Sie ggf höhere Werbungskosten absetzen.

Als Sonderausgaben werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen abgezogen. Beachten Sie, dass nur 96% der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden, da 4% des Beitrags als Krankengeldleistung nicht abzugsfähig sind.

Steuer
Jahr Monat
Bruttoeinkommen
Werbungskosten -
Sonderausgaben -
Zwischenergebnis
zu versteuerndes Einkommen (zvE) =
Einkommensteuer (ESt) % -
Abgaben
Jahr Monat
Bruttoeinkommen
Sozialversicherungsbeiträge -
Steuern -
Nettoeinkommen =