In den ersten drei Teilen dieser Reihe haben wir uns mit der Fördersystematik, der Beitragsgarantie und der Verrentungspflicht bei der geförderten privaten Altersvorsorge beschäftigt. Daraus leiten wir zwei notwendige Korrekturen ab.
Notwendige Verbesserungen
- Jeglicher Verzicht auf die Beitragsgarantie.
- Verrentung bleibt bis zu Rentenbeginn optional. Wer es möchte kann durch Einmalzahlung seinen Kapitalstock in eine garantierte monatliche Rente umwandeln lassen andernfalls ist eine flexiblere Auszahlung möglich.
Ohne Verbesserungen sehen wir kaum Chancen, dass es für einen großen Teil der Bevölkerung attraktiv sein wird in die geförderte private Altersvorsorge einzusteigen. Die ungeförderte private Altersvorsorge (also Investieren aus dem bereits versteuerten Netto) mag zwar steuerlich benachteiligt sein, ist aber sehr flexibel und durch einfache standardisierte Produkte (zB ETFs) und günstige Depotangebote preislich kaum zu schlagen.
Weitere Verbesserungsoptionen
Zulagen für Kinder bei der Riesterförderung passen nicht so recht in die Kapitaldeckung. Wer Kinder hat stärkt automatisch das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung - dies sollte dort stärker berücksichtigt werden. Aktuell gibt es hier für jedes Kind gerade einmal 3 Entgeltpunkte - was aktuell einer monatlichen Rente von 120€ entspricht. Ein Kind, das als Erwachsener ein durchschnittliches Einkommen (ca 50.000€) erwirbt und Rentenbeiträge (18,6%) bezahlt, zahlt jedoch 10.000€ im Jahr oder 1.000€ pro Monat in die Rente ein, also etwa 8-mal so viel wie die Eltern herausbekommen.
Die maximale Förderung durch Sonderausgabenabzug ist bisher auf 2.100€ im Jahr (ca 4% der durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens) beschränkt. Um auch für mittlere Einkommen interessant zu sein sollte der Betrag mindestens verdoppelt werden, um auch bei mittleren und höheren Einkommen die Rentenlücke schließen zu können. Da die steuerliche Förderung lediglich aus einer zeitlichen Verlagerung der Steuerzahlung besteht und nicht aus einer direkten Steuerermäßigung ist dies auch nicht mit Steuerausfällen gleichzusetzen. Erhalten Sparer eine Rendite höher als die Rendite von Bundesanleihen, kann der Staat die geringeren Steuereinnahmen heute mit höheren Steuereinnahmen in der Zukunft kompensieren - inklusive Zinsen.
Öffnung für freiberufliche und Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Förderung bezieht sich einzig durch eine Stundung der ESt und hat direkt mit der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu tun. Die Kopplung ist daher unnötig.
Förderung erweitern sodass auch keine Sozialabgaben in GKV und SPV gezahlt werden müssen, analog zur Förderung der Betriebsrente. Das Konzept der Betiebsrente ist dann redundant und abzuschaffen.
Fazit
Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass die nachgelagerte Besteuerung von Einkommen einfacher und flexibler möglich wird als in der aktuellen Riester-Rente. Auch eine Konsolidierung von Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge ist möglich. Der Verzicht auf Beitragsgarantie und Verrentung erscheint zwingend notwendig, um ein System zu schaffen, dass auch für Personen attraktiv ist, die nicht von hohen Zulagen bei geringen Eigenbeiträgen profitieren können. Sonst verbleibt die ungeförderte private Altersvorsorge mittels Aktien, Anleihen und Immobilien, die aus dem Nettobeinkommen ohne staatliche Zulagen gekauft werden, für die Mehrheit aller Beschäftigten die bessere Alternative. Die bessere Assetallokation, hohe Flexibilität und geringere Kosten schlagen den Steuernachteil zumeist deutlich.
Solange die oben genannten Verbesserungen nicht umgesetzt werden, können wir nur in seltenen Fällen die Teilnahme an der geförderten privaten Altersvorsorge empfehlen.