Aktivrente, Mütterrente III und Verlängerung der Haltelinie
Rentenpaket 2025

Bundestag verabschiedet Rentenpaket: 15 Mrd € jährlich mehr für Rentner, höhere Steuern für Jüngere?

Am Freitag hat der Bundestag das viel diskutierte Rentenpaket mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Während alle 120 SPD Abgeordneten mit Ja stimmten, gab es in der Union 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Gereicht hat es dennoch, und weil sich 50 von 64 Linke-Abgeordneten enthalten haben, war es auch letztlich auch nicht knapp.

Das Rentenpaket besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten: Aktivrente, Mütterrente III und Verlängerung der Haltelinie des Rentenniveaus bei 48%. Insbesondere Letzteres hatte zuletzt viel Beachtung gefunden, da Junge Gruppe der Union die Zustimmung zum Gesetzespaket in Frage stellte.

Aktivrente

Unter der Aktivrente versteht man keinen Rentenanspruch, sondern eine Steuersenkung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die das Rentenalter bereits erreicht haben. Diese werden bereits ab dem kommenden Jahr monatlich 2.000€ steuerfrei Lohn bekommen können. Die erwarteten jährlichen Steuerausfälle betragen 0,89 Mrd €. Erklärtes Ziel ist es, ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt zu halten.

Nach Angaben des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es bereits heute 410.000 Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und das Rentenalter bereits erreicht haben. Knapp die Hälfte davon verdient mehr als 2.000€. Durch den Steueranreiz könnten nach Schätzung des IAB bis zu 33.000 zusätzliche Beschäftigungen entstehen, jedoch wären etwa 100.000 notwendig um die Kosten der Steuersenkung auszugleichen.

Zudem besteht das Risiko, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen unterhalb und oberhalb des Rentenalters sowie die Nicht-Einbeziehung von Selbstständigen sind hierbei problematisch.

Mütterrente III

Die Mütterrente III weitet die Rentenansprüche von Müttern von vor 1992 geborenen Kinder aus. Die Mütterrente I (2014) und Mütterrente II (2019) haben diesen Müttern nachträglich bereits bis zu 2,5 Entgeltpunkte Rentenanspruch pro Kind gutgeschrieben, was nun auf 3,0 Entgeltpunkte erhöht wird. Diesen Rentenanspruch für Kindererziehung erhalten Mütter von ab 1992 geborenen Kindern ohnehin schon.

Die Anhebung des Rentenanspruchs um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind entspricht ca. 20€ (brutto) im Monat. Da sie erst 2028 ausgezahlt wird (rückwirkend für 2027) führt sie im kommenden Haushaltsjahr nicht zu Mindereinnahmen. Anschließend werden die Kosten auf etwa 5 Mrd € pro Jahr geschätzt.

Verlängerung der Haltelinie des Rentenniveaus bei 48%

Die Höhe der persönlichen Rente bestimmt sich aus dem aktuellen Rentenwert und der Anzahl der Entgeltpunkte, die man im Arbeitsleben bzw durch Kindererziehung etc erworben hat. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen durchschnittlichen Verdienst hat (2025 vorläufig: 50.493€) erhält 1 Entgeltpunkt.

Als Standard-Rente wird die Rente bezeichnet, die bei 45 Entgeltpunkten ausgezahlt wird, also zB bei 45 Arbeitsjahren in denen immer der im jeweiligen Jahr gültige Durchschnittsverdienst erzielt wurde.

Der Rentenwert (2025: 40,79€) wird jährlich zum 01 Juli angepasst basierend auf der Entwicklung der Bruttolöhne im Vorjahr und dem 2004 einführten sog. Nachhaltigkeitsfaktor, der die Veränderung der Anzahl von Rentnern und Erwerbstätigen berücksichtigt.

Das Rentenniveau (auch als Sicherungsniveau bezeichnet) ergibt sich als das Verhältnis der Standard-Rente zum Durchschnittsverdienst, jeweils nach Sozialversicherungsabgaben aber vor Steuern. Dies beträgt aktuell 0,48 und wird durch die Verlängerung der Haltelinie bis 2031 nicht unter dieses Niveau fallen können. Faktisch wird damit der Nachhaltigkeitsfaktor für weitere sechs Jahre ausgesetzt und die Renten steigen eins-zu-eins mit den Löhnen.

Auf lange Sicht stiegen Löhne etwa 1% stärker als die Inflation. Sollte die Inflation in den kommenden Jahren 2% pa betragen und die Löhne 3% pa steigen so wird auch der Rentenwert um 3% pa steigen. Ohne die Haltelinie würde der Nachhaltigkeitsfaktor die Renten jedoch nur um ca 2,6% pa steigen lassen - höher als die Inflation, aber geringer als die Löhne. Bis 2031 werden die Renten daher um 2% stärker steigen als ohne Haltelinie, was Mehrausgaben von 11 Mrd € pro Jahr entspricht. Da dieses höhere Rentenniveau auch Wirkung über 2031 hinaus behält werden die Mehrausgaben auch danach mindestens auf diesem Niveau liegen.

Stabiler Beitragssatz aber höhere Steuern?

Die Kosten des Rentenpakets belaufen sich insgesamt auf etwa 15 Mrd € pro Jahr und sollen gänzlich durch den Bundeshaushalt finanziert werden. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (2025: 18,6%) wird dadurch zwar nicht beeinflusst, dürfte in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels aber auf 20,2% (2031) und 21,0% (2035) steigen.

Zwar sind zur Kompensation aktuell keine Steuererhöhungen geplant, da das Rentenpaket zunächst über neue Schulden finanziert wird. Mittelfristig ist jedoch damit zur rechnen, dass Steuern erhöht oder sonstige Ausgaben gekürzt werden müssen. Werden die Kosten von den Beschäftigten getragen entspricht dies bei 40 Mio Vollzeit Beschäftigten etwa 375€ pro Kopf jährlich.

Die Kosten könnten etwa durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 20% (und des ermäßigten Satzes von 7% auf 8%) ausgeglichen werden. Steuern auf Konsum haben den Vorteil, dass sie keine (bzw geringere) negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Investitionen haben. Zudem würden auch Rentner und Pensionäre an der Finanzierung beteiligt. Auch ist der aktuelle Umsatzsteuersatz im europäischen Vergleich niedrig. So erhebt Frankreich 20%, Spanien und die Niederlande 21%, Italien 22% und die nordischen Länder 25%.

Eine Erhöhung von Steuern auf Einkommen (aus Arbeit oder Kapital) dürften eher nicht in Betracht kommen. Steuern und Abgaben auf Einkommen sind im internationalen Vergleich ohnehin hoch und es werden höhere Beitragssätze für Rente, Krankenversicherung und Pflege erwartet.

Wer in welchem Maße dieses Rentenpaket bezahlen wird bleibt daher zunächst offen. Möglicherweise wird dies auch erst im neuen Parlament entschieden, da das aktuelle Parlament viel Spielraum für Neuverschuldung hat.



Riester Rente